Die Untersuchung arterieller Gefäßeigenschaften gewinnt in der kardiovaskulären Präventivmedizin deshalb zunehmend an Bedeutung.
Bei der Behandlung von Patienten mit Bluthochdruck (arterielle Hypertonie) unterstützt die Untersuchung der Gefäßsteifigkeit die Beurteilung des persönlichen Risikos für Herz-Kreislauferkrankungen und ermöglicht die Diagnose einer prognostisch bedeutsamen, bereits eingetretenen Organschädigung. Ein sogenannter Endorganschaden liegt dann vor, wenn die Pulswellengeschwindigkeit einen Grenzwert von 10 m/s übersteigt.
Daher wurde die Untersuchung der arteriellen Gefäßfunktion mit in die Empfehlungen der Europäischen Gesellschaften für Hypertonie (ESH) und Kardiologie (ESC) zum Management von Patienten mit arterieller Hypertonie aufgenommen. Bei Werten > 10 m/s empfehlen die aktuellen Hypertonieleitlinien niedrig-normale systolische Blutdruckwerte als therapeutisches Ziel für diese Patienten. Darüber hinaus empfiehlt sich eine gründliche Erhebung und Behandlung zusätzlicher Risikofaktoren für Herz-Kreislauferkrankungen.
Die Kosten für eine Analyse des Knöchel-Arm-Indexes (ABI) und der Pulswellengeschwindigkeit (PWA) sind kein Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen als individuelle Gesundheitsleistung zur Prävention (sogenannte IgeL-Leistung) selbst bezahlt werden.