Eventrekorder (Ereignisrekorder) sind bei einer Größe von einem kleinem USB-Stick in der Lage, den Herzrhythmus aufzuzeichnen und abzuspeichern. Sie werden bei Patienten z.B. mit unklaren Bewusstlosigkeiten (Synkopen) oder vermuteten Rhythmusstörungen in der Nähe des Brustbeins unter die Haut implantiert. Die implantation erfolgt in der Regel ambulant, allerdings muss vorher in den meisten Fällen eine Zusage für die Kostenübernahme durch Ihre Krankekasse beantrag werden (Einzelfallantrag).
Auswertungen der Aufzeichnungen erlauben es den Ärzten, genaueren Aufschluss über kardiologische Krankheitsbilder zu erlangen. Eventrekorder können beim Patienten bis zu fünf Jahre eingesetzt bleiben (so lange die Batterie hält).
Wenn die Ursache der Beschwerden festgestellt wurde oder die Laufzeit der Batterie abgelaufen ist, wird der Eventrekorder wieder entfernt.
In Abhängigkeit der durch die Eventrekorder-Aufzeichnungen festgestellten Ursache ist dann ggf. eine Herzschrittmacher oder Defibrillator Implantation nötig, die Durchführung einer elektrophysiologischen Untersuchung und Katheterablation angezeigt oder die Einstellung auf eine medikamentöse Therapie zu empfehlen.